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Taxi-Zulassung zu Recht entzogen

Lausanne/Chur. – Ein Churer Taxichauffeur darf fünf Jahre nicht mehr Taxi fahren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Chauffeurs gegen einen entsprechenden Entscheid der Stadt Chur abgewiesen.

Die Stadt hatte dem Fahrer die Erneuerung der Zulassung verweigert, weil dieser Verkehrsregeln grob verletzt hatte. Daraufhin wurde ihm der Ausweis für drei Monate entzogen.

  • Quelle: Südostschweiz Ausgabe Graubünden
  • Datum: 04.02.2012, 01:00 Uhr
  • Webcode: 1350606
 

Die Südostschweiz, Graubünden | Do, 17. May 2012 | Front
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